Der Fall der 16jährigen Schülerin eines Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten, die wegen eines AfD-Werbevideos und der Aussage „Deutschland ist nicht nur ein Ort. Deutschland ist Heimat!“ anonym denunziert wurde und auf Veranlassung des Direktors des Richard-Wossidlo-Gymnasiums von drei uniformierten Beamten in ihrer Schule aufgesucht wurde, wird immer unglaublicher.
In einer Pressemitteilung erklärt die Polizeiinspektion Stralsund wörtlich:
„Die Beamten begaben sich zur Schule, nahmen Einsicht in die vorliegenden Informationen in Form einer E-Mail einer Hinweisgeberin und kamen zu dem Ergebnis, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht.
Neben der Verfolgung von möglichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Da der Grat zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal ist, entschlossen sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung, mit der 16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu
führen.“
Nachzulesen im nachfolgenden Link zu diesem Beitrag.
Ich fasse zusammen: Direktor Zimmermann lässt die Polizei anrollen, weil eine Schülerin ein Tiktok-Video über blaue Schlümpfe geteilt und geschrieben hat: „Deutschland ist nicht nur ein Ort. Deutschland ist Heimat!“ Die kommt auch sofort angefahren, und zwar gleich in einer Dreierbesetzung in diesem offenbar hochgefährlichen Fall. Nach Inaugenscheinnahme des denunziatorischen Materials kommen die drei Experten zu dem Schluss, dass nichts strafrechtlich Relevantes vorliegt. Trotzdem wird die minderjährige „Delinquentin“ in ihrer Klasse aufgesucht, hinausbegleitet und dann ein „Aufklärungsgespräch“ geführt. Laut nius.de und JF nennt Polizeisprecher Opitz das ein „normenverdeutlichendes Gespräch“.
Offenbar sind in der Polizeiinspektion Stralsund mitsamt ihrem Sprecher Opitz die Maßstäbe völlig verrutscht, sodass es dringend angebracht ist, den Herrschaften dort selbst eine wichtige Norm zu verdeutlichen, nämlich die Norm der Demokratie: Es geht euch verdammt noch mal nichts an, wenn eine Schülerin AfD-Werbevideos teilt oder findet, dass Deutschland nicht nur irgendein Ort auf der Landkarte, sondern Heimat ist. Das ist nämlich ERLAUBT, ob es euch oder eurer SPD-Landesregierung nun passt oder nicht, und nennt sich Meinungsfreiheit. Schlagt dazu dringend Artikel 5 des Grundgesetzes nach und lernt diese Norm am besten auswendig!
Wenn die Polizei so wie in diesem Fall ihre Kompetenzen so offensichtlich überschreitet, muss das politische Folgen haben. Ich habe daher in meiner Eigenschaft als bildungspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg bereits mit meinem Fachkollegen im Schweriner Landtag Kontakt aufgenommen.